Eine Meldung empfiehlt sich in verschiedenen Situationen:

  • Die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeitenden ist aus gesundheitlichen Gründen verringert. Die IV-Stelle prüft mit Ihnen zusammen, ob Hilfsmittel am Arbeitsplatz nötig sind oder eine Umplatzierung im Unternehmen möglich wäre.
  • Es ist unklar, welche Tätigkeiten einem Mitarbeitenden aus medizinischer Sicht noch zumutbar sind. Die IV-Stelle kann zwischen Ihnen und dem Arzt oder der Ärztin vermitteln.
  • Sie stossen infolge gesundheitlicher Probleme eines Mitarbeitenden an Grenzen und möchten professionelle Unterstützung durch eine Fachperson in Anspruch nehmen.

Im Rahmen der so genannten Früherfassung zeigt sich, ob eine Anmeldung bei der IV-Stelle angezeigt ist. Wenn dies der Fall ist, kann die IV-Stelle nach der Anmeldung durch die versicherte Person schnell und unkompliziert Massnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes ergreifen. Durch die Weiterbeschäftigung eines Mitarbeitenden mit gesundheitlichen Problemen bewahrt der Arbeitgebende viel Know-How im Unternehmen und vermeidet zudem die kostspielige Suche und Einarbeitung einer neuen Fachperson.

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